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Stolpen Sächsische Schweiz, Elbsandsteingebirge

Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Schweinemastanlage Stolpen, Alte Napoleonstraße“ der Stadt Stolpen

In der Sitzung des Stadtrates Stolpen am 26.02.2018 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Schweinemastanlage Stolpen, Alte Napoleonstraße“ in der Fassung vom 08.02.2018 mit Beschluss Nr. 18/2018 gebilligt, so dass dieser gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt werden kann.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet gemäß dem Aufstellungsbeschluss der Stadt Stolpen vom 25.09.2017 das Flurstück Nr. 1756/3 der Gemarkung Stolpen, das sich im Eigentum des Vorhabenträgers, der Schweinezucht Pappendorf GmbH & Co.KG, befindet.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,27 ha und wird begrenzt
im Westen durch die Alte Napoleonstraße
im Norden durch die Bahnlinie Pirna-Neustadt/Sa.
im Osten und Süden durch einzelne Gehölze und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Die Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Zu den Planunterlagen des Vorentwurfs gehören die Planzeichnung des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit den Anlagen (Umweltbericht, Grünordnungsplan, Artenschutzrechtliche Prüfung).

Zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 16.04. bis einschließlich 18.05.2018 in der Stadtverwaltung Stolpen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.


Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Planung.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung zu den Planänderungen vorgebracht werden.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Steglich
Bürgermeister

Burgstadt Stolpen - Sächsische Schweiz
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