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Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ in Stolpen im Ortsteil Langenwolmsdorf

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ im Ortsteil Langenwolmsdorf, genehmigt mit Bescheid des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 24.02.2010, Az.: 351/621.4-380.030-01.0 und durch Verkündung im Stolpner Anzeiger vom 01.10.2010 in Kraft gesetzt, soll im östlichen Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.
Die Änderung wird erforderlich, da sich die Firma seit der Erstellung des Bebauungsplanes 2009 gut entwickelt hat und die damals vorgesehenen Erweiterungsflächen nicht mehr ausreichen.
Speziell bei der Errichtung des Bürogebäudes reichen die vorhandenen Baufenster nicht aus. Darüber hinaus werden weitere Lager- und Unterstellmöglichkeiten benötigt. Mit der einfachen Änderung des Bebauungsplanes kann dem Anliegen der Firma Rechnung getragen werden.

Die Planung bestehend aus den Planteilen A, B und C in der Fassung vom 12.01.2018 wird vom 15.02.2018 bis 16.03.2018 im Bauamt der Stadtverwaltung während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.


Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Planung.

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung zu den Planänderungen vorgebracht werden.
Im vereinfachten Verfahren wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Steglich
Bürgermeister

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