Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im August 2017 trat das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG, in Kraft. Es besagt, dass wir unsere Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 zusätzlich auch elektronisch bereitstellen müssen. Das bedeutet: Stolpen wird digital.
Den ersten Schritt sind wir bereits gegangen: Gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA konnten wir den Online-Antragsassistenten „Hundesteueranmeldung“ einrichten und freischalten. Über das Portal Amt24 können Sie ab sofort diesen Antrag online ausfüllen und uns per Mausklick zusenden. Somit können Sie jederzeit und von jedem Ort ohne Behördengang und ohne Bindung an die Rathausöffnungszeiten eine erste Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen. Mit den gewonnenen Erfahrungen aus der Hundesteueranmeldung können in absehbarer Zukunft weitere digitale Angebote schrittweise eingeführt werden.
Bitte nutzen Sie den neuen Dienst, damit wir gemeinsam mit Ihnen neue bürgerfreundliche Lösungen finden können.
Hier geht es zum Antrag: Hundesteueranmeldung
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