Einziehung Weg auf dem Flurstück 26/3 der Gemarkung Altstadt

Die Stadt Stolpen als Trägerin der Straßenbaulast beabsichtigt, den als beschränkt-öffentlich gewidmeten "Fußweg" einzuziehen.

Öffentliche Bekanntmachung
Formular Bekanntmachung


Quelle: www.stolpen.de

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