Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Bescheid

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides wurden Sie jährlich aufgefordert, zu bestimmten Fälligkeitsterminen, Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.

Aus den Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheiden, welche bis 31. Dezember 2024 erlassen wurden, entfallen zunächst die Zahlungsverpflichtungen ab dem 1. Januar 2025.

Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der bisherigen Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid an Sie versandt.

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