Öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Öffentliche Zustellung
von Verwaltungsakten nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Herrn Udo Scheunpflug

zuletzt wohnhaft: Pirnaer Straße 15, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, OT Dobra – postalische Zustellung nicht möglich, da kein Briefkasten mehr vorhanden ist

sind Bescheide/Anschreiben nach §§ 1, 2 und 9 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetztes (SächsKAG ) i. V. m. §§ 1, 3 ff., 23 ff. und 42 ff. der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 23.03.2022 und §§ 1, 3 ff., 20 ff. und 39 ff. der Abwassersatzung (AWS) vom 23.03.2022 gemäß § 4 Sächsischem Verwaltungsverfahrenszustellungsgesetz (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) sowie § 20 der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ vom 10.06.2015 zuzustellen (AZ.: Kd.-Nr. 502176 – VA2000065722; Kd.-Nr. 502177 – VA2000065724; Kd.-Nr. 800235 – WVB, AWB).

Da Herr Scheunpflug aufgrund des abmontierten Briefkastens keine postalische Zustellung mehr empfangen kann, werden diese Bescheide/Anschreiben nach § 10 Abs. 2 VwZG öffentlich zugestellt.

Herr Scheunpflug oder ein bevollmächtigter Vertreter können die betreffenden Bescheide/Anschreiben in den Geschäftsräumen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“, Markt 26, 01833 Stolpen einsehen.

 

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