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Stolpen Sächsische Schweiz, Elbsandsteingebirge

Städtebauliche Sanierung "Stolpen-Kernstadt" - SOP - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (2014 - 2019)

Programm und Konzept

Im Jahr 2013 erfolgte die Aufnahme des Gebietes "Stolpen-Kernstadt" in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)".


Ziel: Entwicklung eines attraktiven, multifunktionalen und belebten Stadtzentrums

Förderung: Bezuschussung privater und öffentlicher Maßnahmen, die einen wirksamen Beitrag zur Gebietsentwicklung leisten

 

Bau- und Ordnungsmaßnahmen werden direkt aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert.
Für die Unterstützung kleinteiliger Maßnahmen soll der eigens eingerichtete Verfügungsfonds genutzt werden.

Programmlaufzeit: voraussichtlich 7 Jahre

Grundlage: Die Gebietsentwicklung basiert auf einem im Jahr 2012/13 gemeinsam mit zahlreichen Innenstadtakteuren erarbeiteten Gebietskonzept.



Förderung und Antragstellung

Die bereitgestellten Zuwendungen werden zur Erhaltung und Entwicklung des Stolpener Stadtkerns als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben eingesetzt.

Städtebauliche Maßnahmen

Für private Antragsteller können das u. a. sein:
  • Modernsierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle einschließlich der energetischen Erneuerung (Dach, Fassade, Fenster, Trockenlegung) mit einem Fördersatz von bis zu 30 v. H. (max. 35.000 €)
  • Abbruchbedingte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Brandmauern mit einem Fördersatz von bis zu 100 v. H. (max. 35.000 €)
  • Rückbaumaßnahmen von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen mit einem Fördersatz von i. d. R. bis zu 50 € je Quadratmeter Nutzfläche (max. 35.000 €)

 


Privates Engagement

Kleine Verschönerungsmaßnahmen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Gemeinschaftsaktionen - das und noch vieles mehr werden dazu beitragen, den Stolpener Stadtkern attraktiver zu gestalten.

Die Finanzierung dieser kleinteiligen Maßnahmen erfolgt über den Verfügungsfonds. Mittel aus diesem Fonds können über die Stadt Stolpen beantragt werden. Über die Bewilligung entscheidet das Vergabegremium.

Woraus sich dieser Fonds speist und wofür die Mittel eingesetzt werden sollen, erfahren Sie hier:



Ansprechpartner

Stadtverwaltung Stolpen
Bauamt
Bauamtsleiter - Herr Rutscher
Tel. 035973 280-15
Fax 035973 280-25
E-Mail: rutscher@stolpen.de

Programmbegleitung
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Niederlassung Dresden
Bodenbacher Straße 97, 01277 Dresden
Herr Steinacker
Tel. 0351 25518-11
Fax 0351 25518-55
E-Mail: uwe.steinacker@steg.de

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