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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020



Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen
ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL),
Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

www.eler.sachsen.de

Projektbegleitung smul+ Wettbewerb – Ideen für den ländlichen Raum – 1. Phase
"Der Schatz der 6 Helden aus dem Stolpener Land - Ein ganz besonderes Hochzeitsgeschenk"

Die Stadt Stolpen hat sich am smul+ Wettbewerb - Ideen für den ländlichen Raum 2019 mit dem Beitrag "Der Schatz der 6 Helden aus dem Stolpener Land - ein besonderes Hochzeitsgeschenk" beteiligt. Die Stadt Stolpen hat für diesen Beitrag einen Preis in Höhe von 250 T€ erhalten. Gegenstand des Aktionsplanes ist u. a. die Projektbegleitung inkl. Sachkostenpauschale für die ersten 3 Jahre. Eine Projektbegleitung, hier 1. Phase, ist für die Umsetzung des Aktionsplanes zwingend erforderlich.

Folgende Aufgabenschwerpunkte sollen bearbeitet werden:

Im Ergebnis der Ausschreibung erhielt die Projekteschmiede GbR aus Stolpen den Auftrag zur Projektbegleitung für die 1. Phase.

Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittel aus dem Programm LEADER – RL LEADER/2014 eingesetzt. Der Fördersatz liegt bei 80 %.


 

Entwicklungskonzeption Stolpen 2030
Fortschreibung der Entwicklungskonzeption Stolpen 2015

Die Stadt Stolpen hat im Jahr 2007 die Entwicklungskonzeption Stolpen 2015 erarbeitet. Mit der Erarbeitung und Bestätigung des Landesentwicklungsplanes 2013 mussten zwingend die Regionalpläne fortgeschrieben werden. Der erste Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberes Elbtal / Osterzgebirge wurde erst 2017 eingebracht. Eine Fortschreibung der Entwicklungskonzeption sollte auf den aktuellen landesplanerischen Vorgaben basieren. Ungeachtet dessen waren wir in den Jahren 2015 bis 2019 immer noch mit der Abarbeitung von Schwerpunkten dieser Konzeption beschäftigt. Ohne einer Evaluierung vorzugreifen, muss bereits jetzt festgestellt werden, dass die Entwicklungskonzeption eine wichtige Grundlage der Entwicklung der Stadt Stolpen bis heute war und noch ist.

Auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes 2013 und der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge in 2019 ist es nunmehr notwendig, die Entwicklungskonzeption unter Beachtung der landesplanerischen Ziele für die Stadt Stolpen fortzuschreiben. Damit wird gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für die neue LEADER-Förderperiode 2023-2027 geschaffen.

Die interkommunale Zusammenarbeit wird insbesondere im ländlichen Raum zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies begründet sich vor allem damit, die Aufgabenerfüllung effizienter zu gestalten und die Leistungsfähigkeit, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und der finanziellen Möglichkeiten, zu erhalten und zu steigern. Im Rahmen der Erarbeitung der Entwicklungskonzeption Stolpen 2030 soll auch dieser Schwerpunkt mit beachtet werden.

Folgende Aufgabenschwerpunkte sollen bearbeitet werden:

Im Ergebnis der Ausschreibung erhielt die Projekteschmiede GbR aus Stolpen den Auftrag zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes.

Für die Finanzierung des Konzeptes werden Fördermittel aus dem Programm LEADER – RL LEADER/2014 eingesetzt. Der Fördersatz liegt bei 80 %.


 

Konzept Stadtbadareal – ein Zentrum für Sport und Freizeit für die 6 Stolpner Helden

Die Anlagen des Stadtbadareals in Stolpen werden von Vereins- und Freizeitsportler und das Schwimmbad neben den üblichen Besuchern auch für das Schwimmen im Rahmen des Schulsportes genutzt. Das Areal provotiert durch eine gute Verkehrsanbindung und dennoch ruhigen Lage. Im Bereich des Schwimmbades und des dazugehörigen Funktionsgebäudes steht ein sehr hoher Investitionsbedarf an. Das Stadtbadareal ist ein sehr wichtiges Freizeitangebot in der Gemeinde. Um dieses Angebot weiter aufrecht zu erhalten, ist eine Untersuchung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Abschätzung der Investitionskosten und die Erarbeitung weiterer Nutzungsoptionen unabdingbar.

Gefördert wir ein Konzept zum Stadtbadareal Stolpen, welches mindestens zwei Varianten aufzeigen wird. Dies beinhaltet die Bestands- und Zustandserfassung der Gesamtanlage, die Untersuchung der bestehenden Nutzungen und Erarbeitung weiterer Nutzungsmöglichkeiten, die Ableitung einer Handlungsempfehlung mit Maßnahmeplan und Angaben entsprechender Investitionskosten. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den künftigen Betrieb ebenfalls Inhalt des Konzeptes.

Im Ergebnis der Ausschreibung erhielt das Planungsbüro Schubert aus Radeberg den Auftrag zur Erstellung des Konzeptes.

Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittel aus dem Programm LEADER – RL LEADER/2014 eingesetzt. Der Fördersatz liegt bei 80 %.


Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten

mit dem Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz

Die Stadt Stolpen plant mit Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) die Wiederaufforstung nach Sturm- und Käferschäden sowie den Voranbau in verlichteten Beständen im Gebiet der Buschmühle, Flurstück 702/1 der Gemarkung Stolpen.

Dieses Vorhaben umfasst mehrere Teilflächen von insgesamt 1,2 ha.  Ziel der Maßnahme ist die Pflanzung einer Mischkultur, bestehend aus Rotbuche, Roteiche, Weißtanne, Vogelkirsche und Esskastanie, sowie der erstmalige Zaunbau als Wildschutz und einzelner Verbissschutz für Vogelkirsche und Esskastanie.




Standortuntersuchung "Alte Schule" Langenwolmsdorf zur Deckung des prognostizierten Bedarfes an Kita-, Hort- und Grundschulplätzen im Gemeindegebiet der Stadt Stolpen, Prüfung der technisch- baulichen Umsetzung unter Einbeziehung der vor Ort vorhandenen Kita- und Hortangebote, Energetische Bewertung

Am Standort Langenwolmsdorf sind Grundschule, Kita und der Hort nebst Vereinssporthalle konzentriert. Ebenfalls am Standort befindet sich die alte Schule, welche derzeit ungenutzt ist, und ein dahinterliegendes Wohnhaus.

Im Rahmen einer Studie soll das Entwicklungspotential am Standort untersucht werden, dabei gilt es Erweiterungsmöglichkeiten der vorhandenen Nutzungen am Standort unter Einbeziehung der alten Schule und des angrenzenden Wohnhauses zu betrachten. Folgende Schwerpunkte sollen bearbeitet werden:

Im Ergebnis einer Ausschreibung erhielt das Ingenieurbüro Köhler-Bauplanungen aus Neustadt/Sa. den Auftrag zur Erarbeitung der Studie.

Umsetzung
Im Ergebnis einer Ausschreibung erhielt des Ingenieurbüro Köhler Bauplanungen den Auftrag.
Die Umsetzung erfolgte im Zeitraum Juli 2020 bis April 2021. Die ursprünglich geplante Fertigstellung Januar 2021 hatte sich Corona bedingt verzögert.

Die Standortuntersuchung wurde in der Sitzung des Ortschaftsrates Langenwolmsdorf am 14.04.2021 öffentlich vorgestellt. Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen und in den Entwurf eingearbeitet.
Die finale Standortuntersuchung wurde in der Stadtratssitzung am 26.04.2021 öffentlich beraten und als mittel- bis langfristige Arbeitsgrundlage bestätigt.

Bezüglich der Ergebnisse wird auf die Standortuntersuchung verwiesen.
Die Aufgabenstellung wurde vollständig erfüllt. Das Ergebnis stellt somit eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung des Standortes sowie bei der Sicherung der zukünftigen Kinderbetreuung der Stadt Stolpen dar.

Stolpen, 20. Mai 2021

 

 


Neubau Fußweg an der Wilschdorfer Straße in Stolpen/OT Helmsdorf

Die Bauarbeiten zum o. g. Bauvorhaben wurden Anfang November 2020 abgeschlossen. Mit dem neuen Gehweg wird die Verkehrssicherheit der Fußgänger im Abschnitt zwischen der Einmündung Fabrikstraße und dem Schloss Helmsdorf erheblich verbessert, da die Fußgänger in dem unübersichtlichen Kurvenbereich nicht mehr direkt am Straßenrand laufen müssen.

Des Weiteren wurden im Rahmen der Bauarbeiten nebendem asphaltierten Gehweg neue energieeffiziente Leuchten mit LED-Technik aufgestellt, wodurch Elektroenergie eingespart und die Sicherheit der Gehwegnutzer erhöht wird.
Die Stadt Stolpen dankt allen betroffenen Anwohnern für ihr aufgebrachtes Verständnis und ihre Geduld im Zusammenhang mit den Einschränkungen, die sich durch die Bauarbeiten ergeben haben.


Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittel aus dem Förderprogramm LEADER-RL/2014 eingesetzt. Der Fördersatz liegt bei 75 %.



Für die Umsetzung des Bauvorhabens hat das Bauamt der Stadt Stolpen im März 2020 eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A ausgeführt. Die Firma BISTRA Bau GmbH & Co. KG aus Schmölln-Putzkau hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und am 21. April 2020 den Auftrag für die Bauausführung erhalten.

Nach dem Abschluss der Instandsetzung der nahegelegenen Brücke über die Wesenitz an der Wilschdorfer Straße hat die Baufirma planmäßig Anfang September 2020 mit den Bauarbeiten begonnen. Mit Beginn der Bauarbeiten wurden vorhandene Wurzeln gerodet, Mutterboden abgetragen und mit der Herstellung des geplanten Geländeprofils entlang der Fußwegachse begonnen (wie auf dem Foto abgebildet).

Während der Bauzeit ist die Wilschdorfer Straße zwischen der Einmündung Fabrikstraße und der Einmündung Schulstraße für den Fahrverkehr voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Die Grundstücke und die Gartenanlage am Baubereich sollen in Abstimmung mit der Baufirma größtenteils erreichbar bleiben.
Gemäß der Planung des Bauamtes sollen die Bauarbeiten Anfang Oktober 2020 abgeschlossen werden. Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittel aus dem Förderprogramm LEADER-RL/2014 eingesetzt. Der Fördersatz liegt bei 75 %.
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Da im Bereich der Wilschdorfer Straße zwischen der Einmündung Fabrikstraße und dem Schloss Helmsdorf auf einem Straßenabschnitt von ca. 220 m Länge zwei Kurvenbereiche liegen, die nicht einsehbar sind, stellt dieser Bereich eine erhebliche Gefahr für den Fußgängerverkehr dar.

Damit die Verkehrssicherheit der Fußgänger im v. g. Straßenabschnitt verbessert werden kann, möchte die Stadtverwaltung Stolpen in diesem Jahr einen straßenbegleitenden Gehweg errichten lassen. Der geplante Gehweg an der Wilschdorfer Straße hat eine Länge von 212 m und beginnt unmittelbar nördlich der Einmündung der Fabrikstraße und endet auf Höhe der Grundstücksein-/-ausfahrt vom Grundstück Wilschdorfer Straße 9. Die Gehwegbreite wurde zur Gewährleistung der Befahrbarkeit mit Unterhaltungsfahrzeugen (z. B. Winterdienst mit Mulicar) mit einheitlich 2,0 m festgelegt. Die Entwässerung der Gehwegflächen erfolgt über die Bankette in das umliegende Gelände bzw. in die bereits vorhandenen Entwässerungsanlagen der Wilschdorfer Straße.
Im Rahmen des Gehwegbaus sollen 2 neue energieeffiziente Leuchten mit LED-Technik am Gehweg aufgestellt werden, wodurch Elektroenergie eingespart werden kann und die Sicherheit der Nutzer bei Dunkelheit erhöht wird.

Das Bauamt plant die Maßnahme im Februar 2020 öffentlich auszuschreiben. Die Bauarbeiten sollen dann im Sommer 2020 beginnen und im Herbst 2020 abgeschlossen werden.
Für die Finanzierung des Projektes sollen Fördermittel aus dem Förderprogramm LEADER-RL/2014 eingesetzt werden. Der Fördersatz liegt bei 75 %.



Sanierung des Gemeindezentrums im Ortsteil Lauterbach, Dorfstraße 58

Die Stadt Stolpen plant eine Sanierung des Gemeindezentrums im Ortsteil Lauterbach Dorfstraße 58. Für das Vorhaben wurde ein Fördermittelantrag nach Richtline LEADER/2014 beim Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“ in Pirna gestellt.

Ziele und Inhalte des Vorhabens:

Das Gemeindezentrum Lauterbach wurde Anfang der 1990-Jahre aus der ehemaligen BHG-Verkaufsstelle der Gemeinde Lauterbach entwickelt. Parallel zum Ausbau dieses Objektes als Gemeindezentrum erfolgte ein Funktionsanbau für die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr im OT Lauterbach.

Das Gemeindezentrum ist in seiner multifunktionalen Nutzung geprägt als Versammlungsort für Bürgerinformationsveranstaltungen, für Ortschaftsratssitzungen, für Vereinssitzungen, als Wahllokal, für Familienveranstaltungen sowie als Besprechungsraum und Technikstützpunkt der Ortsteilfeuerwehr Lauterbach.

Aufgrund des zurückliegenden Nutzungszeitfensters von über 20 Jahren sind am Objekt dringende Sanierungsarbeiten an den verschlissenen Gebäudeteilen Dach, Fassade und Fenster erforderlich, die Gegenstand des beantragten Projektes sind.

Durch das geplante Vorhaben soll das Wohnumfeld im ländlich geprägten Ortsteil Lauterbach der Stadt Stolpen sichergestellt, weiter aufgewertet und familien- und seniorenfreundlich entwickelt bzw. ausgebaut werden. Damit wird ein wirksamer Beitrag zum Erhalt der Ortsstruktur im Ortsteil Lauterbach geleistet sowie das ortsbildprägende Gebäudeensemble in seinem äußeren Erscheinungsbild aufgewertet.

Um den Einwohner mit einem körperlichen Handicap den ungehinderten Zugang zum Objekt und damit auch eine uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen, ist ein barrierefreier Ausbau des Objektzuganges im Erdgeschossbereich (Mehrzweckraum) geplant. Durch diesen Ansatz wird Wesentlich die Multifunktionalität dieser vorhandenen Einrichtung aufgewertet und die flexible Mehrfachnutzung der bestehenden Kapazitäten und Strukturen gesichert.

Bei einer entsprechenden Zuwendungsbereitstellung könnten die Vorhaben im Jahr 2019 umgesetzt werden.

Die bisher geschätzten Investitionskosten belaufen sich in Summe auf 139.165,20 Euro. Bei einer Förderquote von 80 Prozent ergeben sich Eigenmittel für die Stadt Stolpen von 27.833,04 Euro.



Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Ortsteilzentrums in Rennersdorf-Neudörfel am ehemaligen Gasthof Müller

Der Ortsteil Rennersdorf-Neudörfel der Stadt Stolpen verfügt über ein reges Gemeinde- und Vereinsleben. Der ehemalige Gasthof Müller war immer das Zentrum des dörflichen Lebens, hier wurden Vereinsveranstaltung und private Feiern durchgeführt. Der Gasthof selbst war Anlauf- und Treffpunkt auch unter der Woche. Nach der Schließung der Gaststätte fiel dieser Anlaufpunkt weg, so dass für die Vereine die Räumlichkeiten und der Treffpunkt fehlte. Vor diesem Hintergrund entschied sich die Stadt Stolpen das Objekt zu kaufen und zu entwickeln.

Aktuell wird das Gebäude sporadisch von den Vereinen genutzt. Grundlegende Sanierungsarbeiten und die Anpassung an energetische Standards stehen aus. Am Objekt besteht erheblicher Sanierungsrückstau, welcher vom Vorbesitzer mit übernommen wurde.

Das Objekt ist nicht denkmalgeschützt, hat aber z. B. mit der vom Stolpner Malermeister Fuchs gestalteten Saalwand, die eine Szene aus dem Ort darstellt (Kälberbrücke in Neudörfel), eine Besonderheit zu der die Einwohner eine besondere Bindung haben.

Im Rahmen der Studie sollen die allgemeinen Rahmenbedingungen beurteilt werden, die zur Entwicklung des Standortes erforderlich sind und die Interessen der Beteiligten zusammengeführt werden.

Dazu gehören:

Die Stadt Stolpen verfügt in der Ortslage über verschiedene Funktionsgebäude. Aktivitäten wie Seniorentreffs, verschiedene Vereinsveranstaltungen und gelegentliche Familienfeiern werden im Vereinsraum an der Kegelbahn durchgeführt. Problem dabei ist die Lage des Objektes. Es befindet sich am Ortsrand, um es zu erreichen muss die stark befahrene Staatsstraße S 159 von Stolpen nach Dresden überwunden werden. Das stellt für Kinder und Senioren ein nicht unbeachtliches Sicherheitsrisiko dar.

Eines der Ziele der Studie ist die Prüfung welche Funktionen am Gemeinschaftsstandort zusammengeführt werden können. Die Bündelung der Funktionen soll sich nachhaltig positiv auf den wirtschaftlichen Betrieb auswirken. Das soll durch die Mehrfachnutzung von Räumlichkeiten und einem sinnvollen energetischen Nutzungskonzept erreicht werden. Der Standort befindet sich im Zentrum des Ortsteils an einer innerörtlichen Gemeindestraße, damit werden Sicherheitsrisiken wie am Objekt Kegelbahn ausgeräumt.

Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung bilden die Grundlage für die Entscheidung zur weiteren optimalen Vorhabensumsetzung.

Zeitschiene:
Die Studie soll bis September/Oktober 2018 fertiggestellt werden. Das daraus resultierende Umsetzungsprojekt soll bis zum Ende des Jahres genehmigungsreif sein, so dass die Umsetzung in 2019/2020 erfolgen kann.


Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der kommunalen Bauhöfe der Stadt Stolpen und der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach zur Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit


Die interkommunale Zusammenarbeit wird insbesondere im ländlichen Raum zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies begründet sich vor allem damit, die Aufgabenerfüllung effizienter zu gestalten und die Leistungsfähigkeit, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und der finanziellen Möglichkeiten, zu erhalten und zu steigern. Die Projektbeteiligten sehen auch in der Region Stolpen/Dürrröhrsdorf-Dittersbach ein großes Potential gemeindliche Aufgaben zu bündeln.

Die Stadt Stolpen und die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach haben bereits im Jahr 1993 zur Wahrnehmung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung den Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ (WAZV „Mittlere Wesenitz) gegründet. Dies war ein erster Schritt zum Ausbau der kommunalen Zusammenarbeit zwischen beiden Kommunen. Aus heutiger Sicht eine richtige Entscheidung, die zu einer soliden Wasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet geführt hat.

Die Stadt Stolpen (5.700 Einwohner, Fläche: 60 km²) und die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach (4.200 Einwohner, Fläche: 48 km²) beabsichtigen nunmehr, weitere Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Bauhöfe zu prüfen. Die Bauhöfe nehmen insbesondere Aufgaben in den Bereichen der Straßen- und Gewässerunterhaltung, der Grünflächenpflege, der öffentlichen Beleuchtung, des Winterdienstes und teilweise im Gebäudemanagement (u. a. Hausmeister) wahr.

Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit können sowohl der Wissenstransfer (z. B. Erfahrungsaustausch), Bildung einer Einkaufskooperation, der gemeinsame Fahrzeug- und Technikeinsatz sowie die Beschaffung bis hin zu einer organisatorischen Zusammenführung der Bauhöfe sein.

Die Kosten der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung belaufen sich auf 16.600,00 €. Bei einer Förderqute von 80 Prozent ergibt sich ein Eigenanteil von 3.320,00 €.



Schulhof-/Freiflächengestaltung an der Grundschule in Stolpen

Die Stadt Stolpen plant die Umgestaltung des Schulhofes an der Grundschule/Hort in Stolpen. Für das Vorhaben wurde ein Fördermittelantrag nach Richtline LEADER/2014 beim Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“ in Pirna gestellt.

Bei einer entsprechenden Zuwendungsbereitstellung könnte das Vorhaben im Jahr 2018 umgesetzt werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens ist angedacht, die bestehenden defizitären Bedingungen im Bereich der Außenanlage des Objektes Grundschule/Hort in Stolpen zu beseitigen. Schwerpunkt der baulichen Investitionen soll die komplette Neuerrichtung einer zentralen multifunktionalen Spielgeräteeinheit (Klettern, Hangeln, Steigen, Balancieren) einschließlich des erforderlichen Fallschutzes sein. Tangierend dazu sind die seitliche Freiflächenabgrenzung der Spielplatzfläche durch eine massive Bank aus Sandstein mit Holzauflagen sowie der Einbau einer Sandkastenspielfläche mit funktionaler Abdeckung/Son-nensegel und seitlichen Sitzgelegenheiten abseits vom zentralen Klettergerät geplant.

Die bisher geschätzten Investitionskosten belaufen sich zusammen auf 110.679,21 Euro. Bei einer Förderquote von 80 Prozent ergeben sich Eigenmittel für die Stadt Stolpen von 22.135,84 Euro.

 


Spielplatzsanierungen Langenwolmsdorf und Heeselicht

Die Stadt Stolpen plant eine Sanierung des Spielplatzes an der Grundschule in Langenwolmsdorf sowie des Spielplatzes Hofestraße in Heeselicht. Für die beiden Vorhaben wurde ein Fördermittelantrag nach Richtline LEADER/2014 beim Regionalmanagement „Sächsische Schweiz“ in Pirna gestellt.

Bei einer entsprechenden Zuwendungsbereitstellung könnten die Vorhaben im Jahr 2018 umgesetzt werden. Neben der notwendigen Erneuerung der vorhanden Spielgeräte ist auch eine funktionale Erweiterung dieser angedacht.

Die bisher geschätzten Investitionskosten belaufen sich in Summe auf 79.102,51 Euro. Bei einer Förderquote von 80 Prozent ergeben sich Eigenmittel für die Stadt Stolpen von 15.820,51 Euro.


Ein Bürgerhaus für alle im Zentrum der Burgstadt Stolpen

Konzeption zur Funktionsanreicherung und Nutzungserweiterung eines historisch bedeutsamen Gebäudes (Markt 26 )

Das Haus Markt 26 befindet sich direkt im Zentrum der Burgstadt Stolpen. Esbeeindruckt nicht nur durch seine Größe – es ist mit elf Fensterachsen, seinem gaubengeschmückten Dach und seinem stattlichen Portal eindeutig das imposanteste am Ort. 35 Jahre lang – von 1798 bis 1833 – diente das Haus als Verwaltungssitz des Amtes Stolpen; später – von 1852 bis 1952 – als Amtsgericht. Seit 1993 beherbergt es das Stadtmuseum Stolpen. Mehrfach hatte es hohe Gäste. So nutzte General Blücher es während der Befreiungskriege als Quartier. Später – im August 1813 –übernachtete Napoleon mit seinen Generälen und Offizieren in diesem Gebäude, bevor er nach Dresden und Leipzig weiterzog.

Gegenwärtig wird das Gebäude Markt 26 durch die Stadt Stolpen grundlegend baulich saniert und im Inneren modernisiert. Es ist geplant, dass u.a. die Tourist-Information ihr neues Domizil im Haus erhält. Ziel ist es, bis zum 800-jährigen Stadtjubiläum 2018 ein "Bürgerhaus" zu schaffen, das in seiner Funktion und durch seine Ausstrahlung in vielfältiger Art und Weise dazu beiträgt,

Neben der baulichen Instandsetzung des Gebäudes Markt 26 muss nun verstärkt Gegenstand der Überlegung sein, wie mit geeigneten Maßnahmen im Hinblick auf Funktionserweiterung und Nutzungsintensivierung die gewünschten Effekte (siehe oben) erzielt werden können. Diesen Zweck soll die beantragte Konzeption verfolgen.

Ziel der zu erarbeitenden Konzeption ist es,

Ergänzungen im Bereich des Interieurs fordert,

Bauliche Veränderungen am Gebäude Markt 26 sind nicht Gegenstand der Konzeption!

Die Kosten für die Konzepterarbeitung belaufen sich auf 12.376,00 Euro. Bei einer Förderquote von 65 Prozent ergibt sich ein Eigenanteil von 4.361,60 Euro.

Ergebnis:
Das Konzept wurde unter Einbeziehung der Stolpener Bevölkerung, der Stadtverwaltung und des Tourismusverbandes erarbeitet und im November 2017 vorgelegt. Nach einem Beschluss des Stadtrates vom 27. November 2017 werden die Inhalte nun schrittweise umgesetzt.



Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen
ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL),
Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
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