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Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Bahnhofstraße" in Stolpen

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat am 28.01.2019 die 3. Änderung des o. g. Bebauungsplanes im westlichen Bereich des Gewerbegebietes beschlossen.
Berührt sind im Wesentlichen die Flurstücke Nr. 1309/28 und 1309/38 und südlich gelegene Randbereiche.

Die Änderung wird erforderlich, um das Baugelände flexibler zu gestalten. Gleichzeitig werden Zufahrten und Leitungsrechte neu geregelt.

Der Entwurf der Planung, bestehend aus den Planteilen A, A 2 und B in der Fassung vom 28.01.2019 wird vom 18.02.2019 bis 19.03.2019 im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.


Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie
auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Planung.

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung zu den Planänderungen vorgebracht werden.
Im vereinfachten Verfahren wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Steglich
Bürgermeister


Planunterlagen

Teil A - Planzeichnung
Teil A 2 - Textliche Festsetzungen
Teil B - Begründung

 

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