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1. Änderung des Bebauungsplans „An der Ostersäule“ im Ortsteil Lauterbach

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat am 01.04.2019 die 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes und eine geringfügige Erweiterung beschlossen.
Mit Beschluss des Stadtrats Nr. 55/2019 vom 26.08.2019 wurde dieser fortgeschrieben und der Entwurf zur Bürger- und Behördenbeteiligung freigegeben.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstück Nr. 267/1, 267/2, 267/3, Teilfläche von (T. v.) 268/4, 268/6, 268/10, T. v. 1146/4, T. v 277/3, 277/4, 277/11, 277/12, T. v. 277/18, 268 a, 269/1, 269/2, T. v. 269/3 und 270 der Gemarkung Lauterbach (genaue Abgrenzung siehe Lageplan vom 26.08.2019).
Die Planung beinhaltet den rechtskräftigen Bebauungsplan „An der Ostersäule“ Lauterbach und wird um südlich angrenzende Frei- und Verkehrsflächen nach § 13 a der Innenentwicklung erweitert. Der Beschluss Nr. 16/2019 vom 01.04.2019 wird damit fortgeschrieben.

Der Entwurf der Planung, bestehend aus den Planteilen A, B und C in der Fassung vom 26.08.2019 wird vom 23.09.2019 bis 24.10.2019 im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Planung.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung zu den Planänderungen vorgebracht werden.
Im vereinfachten Verfahren wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Steglich
Bürgermeister

 

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