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Stolpen Sächsische Schweiz, Elbsandsteingebirge

Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergie-nutzung Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Die Verbandsversammlung hat am 5. Juli 2023 beschlossen, einen neuen sachlichen Teilregionalplan zum Thema Energieversorgung mit dem Schwerpunkt Windenergienutzung aufzustellen. Hintergrund ist die neue Rechtslage in Bund und Land, womit das Ziel verfolgt wird, den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voranzutreiben. Dazu sind im Freistaat Sachsen für die Windenergienutzung 2 % der Landesfläche planerisch bereit zu stellen (§ 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz). Der Landesgesetzgeber hat die Regionalen Planungsverbände verpflichtet, das oben benannte Flächenziel von 2 % in einem wirksamen Plan bis zum 31.12.2027 zu erreichen (§ 4a Landesplanungsgesetz).  Dieser pflichtigen Aufgabe wird sich der RPV mit diesem neuen sachlichen Teilregionalplanverfahren, von dem die Stadt Dresden und die beiden Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge umfasst sind, widmen.

Um der gegenwärtigen Dynamik der Entwicklung auch im Solarenergiebereich bedarfsgerecht Rechnung tragen zu können und bei Bedarf auch die Möglichkeit zu haben, auf Anforderungen an den Ausbau der Netzinfrastruktur im Stromsektor zu reagieren, wurde das Planverfahren über die Windenergie hinausgehend für weitere Regelungsbedarfe im Bereich der Energieversorgung geöffnet.

In der zur Verfügung stehenden Zeit von ca. 4 Jahren müssen nun alle in einem formellen Planverfahren notwendig durchzuführenden Schritte absolviert werden. Um den damit verbundenen straffen Zeitplan zu halten, wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren zur Mitwirkung bei der Planaufstellung vom 01.11. bis 13.12.2023 durchgeführt. In diesem erhalten u. a. die Städte und Gemeinden, alle weiteren von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und darüber hinaus – obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist – auch die Öffentlichkeit Gelegenheit, ihre Anforderungen und Gedanken in die Erarbeitung des Planentwurfs einzubringen. Grundlage dafür ist ein Eckpunktepapier zur Planung. Dieses erste Beteiligungsverfahren wird mit dem Scopingverfahren zur Umweltprüfung der Planung verbunden.

Link zum Beteiligungsportal:

(01.11.2023 bis 13.12.2023)

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung/themen/1037633

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