Wohnen
In Stolpen wohnen und leben
Die Stadt Stolpen ist mit der vorhandenen Infrastruktur ein attraktiver Wohnort. Darüber hinaus gibt es vielfältige kulturelle Angebote, ein aktives Vereinsleben sowie Sport- und Freizeitbetätigungen. Kindertagesstätten und Schulen, Sporteinrichtungen und Spielplätze sowie Arztpraxen, eine Apotheke und Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden.
Durch die Nähe zur Landeshauptstadt Dresden und der Sächsischen Schweiz mit dem Elbsandsteingebirge bieten sich zahlreiche weitere Möglichkeiten, im näheren Umfeld Familie, Freizeit und Beruf zu vereinbaren.
Wohnungen (Immobilien mieten oder kaufen)
Bei Fragen zu kommunalen Wohnungen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH
Gerichtsstraße 5
01796 Pirna
Telefon: +49 (0) 3501 5520
Web: www.wg-pirna.de
Für die Vermietung von kommunalen Garagen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Stadtverwaltung Stolpen
Gebäudemanagement – Frau Kind
Markt 1
01833 Stolpen
Telefon: +49 (0) 35973 280 - 27
Angebote zu Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt können Sie bei diesen Ansprechpartnern erfragen:
Hausverwaltung Zschaler & Jost GbR
Langenwolmsdorf
Hauptstraße 105
01833 Stolpen
Telefon: +49 (0) 35973 259 92
E-Mail: info@hausverwaltung-stolpen.de
Web: www.hausverwaltung-stolpen.de
Herrfurth Immobilien GmbH
Rosengasse 3
01844 Neustadt in Sachsen
Telefon: +49 (0) 3596 502106
E-Mail: herrfurth.immobilien@t-online.de
Web: www.herrfurth-immobilien.de
Thomas Immobilien
Dresdner Straße 27
(Eingang Polenzer Gasse 4)
01844 Neustadt in Sachsen
Telefon: +49 (0) 3596 505270
E-Mail: info@thomas-immobilienmakler.de
Web: www.thomas-immobilienmakler.de
Grundstücksangebote zum Häuser- bzw. Wohnungsbau
Für Angebote kommunaler Grundstücke und Gartengrundstücke wenden Sie sich bitte an:
Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen
Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen mit ihren Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht
Der Landkreis hat mit Bescheid vom 01.02.2016 den von der Stadt Stolpen am 28.09.2015 beschlossenen Flächennutzungsplan einschließlich Planbegründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.04.2015 mit redaktionellen Änderungen vom 28.09.2015 gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Der Flächennutzungsplan stellt die flächen- und raumrelevante städtebauliche Entwicklung für das Gebiet der Stadt Stolpen für einen längerfristigen Planungshorizont in den Grundzügen dar.
Planzeichnung Teil Nord (PDF-Download)
Planzeichnung Teil Süd (PDF-Download)
Konkrete Auskünfte erhalten Sie bei:
Bauleitplanungen der Stadt Stolpen
Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Bescheid
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides wurden Sie jährlich aufgefordert, zu bestimmten Fälligkeitsterminen, Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.
Aus den Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheiden, welche bis 31. Dezember 2024 erlassen wurden, entfallen zunächst die Zahlungsverpflichtungen ab dem 1. Januar 2025.
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der bisherigen Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid an Sie versandt.