1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße" in Stolpen
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in öffentlicher Sitzung am 28.01.2025 auf Antrag der Firma RKV Rudolf Kimmerle Verwaltung vom 04.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ für die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Grundstücke Flurstück-Nr. 323/2 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 316/2 und 324/2 gefasst.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben „Neubau eines Lebensmittelmarktes“ (Vollsortimenter) mit einer Verkaufsfläche von 1.800 m² am Standort Bischofswerdaer Straße, 01833 Stolpen, Flurstück-Nr. 323/2 sowie Teilflächen aus FIurstücken-Nr.324/2 und 316/2 der Gemarkung Stolpen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Bischofswerdaer Straße“ ist aus der nachfolgenden Übersichtskarte ersichtlich.
gez. Hirdina
Bürgermeister