3. Teilanderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen
Bekanntmachung der Stadt Stolpen
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2026 mit Beschluss Nr. 12/2026 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen im Teilbereich des Bebauungsplans „Mischgebiet Wesenitzstraße“ Helmsdorf, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 09.02.2026, gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst eine Fläche von ca. 6.710 m² im Ortsteil Helmsdorf. Betroffen sind die Flurstücke 124/2, 126/2, 126/3 (teilweise) und 127/2 der Gemarkung Niederhelmsdorf sowie die Flurstücke 198/7, 198/8, 198/9 und 198/10 der Gemarkung Oberhelmsdorf.
Planungsziel ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für Landwirtschaft in eine gemischte Baufläche zu ändern und damit die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden. Dazu werden die Planunterlagen in der Zeit vom
vom 07.04.2026 bis einschließlich 07.05.2026
auf der Internetseite der Stadt Stolpen unter www.stolpen.de/alle-nachrichten sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/stolpen/startseite veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Planunterlagen innerhalb des genannten Zeitraums zu jedermanns Einsicht und Erörterung im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1 während der folgenden Zeiten einsehbar.
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf auf elektronischem Wege an die Stadt (stadt@stolpen.de) oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Stolpen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hirdina
Bürgermeister
https://buergerbeteiligung.sachsen.de