Aufstellung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Wesenitzstraße Helmsdorf" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mischgebiet Wesenitzstraße Helmsdorf“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen im Bereich dieses Bebauungsplanes beschlossen (Beschluss-Nr. 45/2025).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 124/2, 126/2, 126/3 und 127/2 der Gemarkung Niederhelmsdorf sowie die Flurstücke 198/7, 198/8, 198/9 und 198/10 der Gemarkung Oberhelmsdorf gemäß beigefügter Abbildung.
Ziel des Bebauungsplanes ist, die Flächen der ehemaligen landwirtschaftlichen Tierproduktion für eine Mischnutzung zu entwickeln und Baurecht für eine gewerbliche und eine Wohnnutzung zu schaffen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen sieht für die Flächen größtenteils eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Daher ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Die Planungen werden im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
gez. Hirdina
Bürgermeister
https://buergerbeteiligung.sachsen.de