Bebauungsplan "Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache" in Stolpen

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat am 18.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Feststellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen in der Fassung vom 08.11.2022, geändert am 08.03.2024 mit redaktionellen Ergänzungen vom 23.05.2024, gefasst und die Begründung inklusive Umweltbericht gebilligt – Beschluss Nr. 39/24.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung inklusive Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung ab dem 13.09.2024 in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1 während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen werden auch im Internet auf der Homepage der Stadt Stolpen sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

http://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie www.stolpen.de

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird entsprechend § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

 

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung einer dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hirdina

Bürgermeister

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