Wahlhelfer gesucht
Für die Durchführung
- der Ortschaftsrats-, Stadtrats-, Kreistags- und Europawahl am 9. Juni 2024 sowie
- der Landtagswahl am 1. September 2024
werden für die Besetzung der Wahlvorstände in der Stadt Stolpen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Mitarbeiten kann jeder Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der Stadt Stolpen mit Hauptwohnung gemeldet ist. Bitte beachten Sie, dass ein Bewerber oder eine Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag nicht Wahlhelfer sein kann.
Als Mitglied eines Wahlvorstandes leisten Sie mit Ihrer verantwortungsvollen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratie. Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehört es u. a. die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmzettel auszuhändigen und die abgegebenen Stimmen auszuzählen.
Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Für den Einsatz als Wahlhelfer/in wird eine Entschädigung gezahlt.
Haben Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer, dann melden Sie sich hier online an.